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EU-Vorgaben: Kein Zwang zur Sanierung – Erleichterung für Hausbesitzer

EU-Vorgaben: Kein Zwang zur Sanierung – Erleichterung für Hausbesitzer

Veröffentlicht:

17. Januar 2024

Bei unseren Besichtigungsterminen sprechen wir in den vergangenen Monaten vermehrt über die Energiewende. Unserer Meinung nach ist hier mehr Aufklärung nötig, denn Ängste sind unbegründet:

Die Europäische Union hat verbindliche Vorgaben zur Energieeffizienz für private Wohnimmobilien beschlossen, um ihre ehrgeizigen Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Dies hat natürlich viele Hausbesitzer in Deutschland und der gesamten EU besorgt, da sie befürchteten, zur Sanierung ihrer Immobilien gezwungen zu werden. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit den neuen EU-Sanierungsvorgaben befassen und herausfinden, was sie für Hausbesitzer und potenzielle Immobilienkäufer bedeuten.

Eine der wichtigsten Nachrichten ist, dass es keinen individuellen Sanierungszwang für private Immobilien geben wird, wie es zuvor befürchtet wurde. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Belastung der Hausbesitzer in Bezug auf mögliche hohe Sanierungskosten zu mildern. Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte vor einem dramatischen Wertverlust älterer Gebäude gewarnt, aber die EU-Kommission betonte, dass Renovierungen, insbesondere durch den geringeren Energieverbrauch, langfristig rentabel sein könnten.

Strengere Anforderungen zur Energieeffizienz

Trotz des Verzichts auf den individuellen Sanierungszwang wurden strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden festgelegt. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Durchschnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Diese Maßnahme ist Teil des EU-Plans, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Wie Deutschland die Vorgaben umsetzt

Die genaue Umsetzung der Vorgaben hängt von jedem EU-Mitgliedsland ab. In Deutschland wird es jedoch mehr Spielraum geben als ursprünglich befürchtet. Die EU-Pläne sahen zunächst vor, dass 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude eines Landes saniert werden müssen. Diese Vorgabe wurde jedoch aufgegeben, und das übergeordnete Ziel ist nun, den Energieverbrauch zu senken. Dies bedeutet, dass selbst gut isolierte Gebäude auf einen noch höheren Standard angehoben werden können, um zur Zielerreichung beizutragen. Schlecht isolierte Häuser stehen nicht mehr im Fokus wie zuvor, aber die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz wird weiterhin angestrebt.

Die Kosten der Sanierung

Die Kosten für die Sanierung hängen von der genauen Umsetzung in Deutschland ab. Laut dem Eigentümerverband Haus & Grund könnten allein für eine Teilmodernisierung der ineffizientesten Gebäude in Deutschland jährlich rund 17 Milliarden Euro erforderlich sein. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ganze Wohnblocks gleichzeitig zu sanieren, was zu Skaleneffekten führen und die Kosten pro Wohneinheit senken könnte.

Anreize für Renovierungen und Mieterschutz

Die EU-Kommission fordert zudem, Anreize für Renovierungen zu schaffen, die sich auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz konzentrieren. Die genaue Höhe dieser Anreize ist jedoch noch unklar. Darüber hinaus müssen die EU-Staaten Mieter vor Zwangsräumungen schützen, die auf unverhältnismäßige Mieterhöhungen nach einer Renovierung folgen könnten.

Ausnahmen und weitere Maßnahmen

Es gibt Ausnahmen von den neuen Vorschriften, die für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sowie für Bauwerke mit besonderem architektonischem oder historischem Wert gelten. Auch Kirchen und andere Gotteshäuser können von den Verpflichtungen befreit werden.

Zusätzlich dazu sollen bis 2040 keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Subventionen für Heizungen mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas sollen ab 2025 eingestellt werden. Hybride Heizsysteme, die fossiles Heizen mit einer Wärmepumpe kombinieren, sollen jedoch weiterhin möglich sein. Ab 2027 müssen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktional machbar ist. Ab 2030 dürfen nur noch Gebäude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Es gibt jedoch auch hier mögliche Ausnahmen.

Handlungsbedarf und Ausblick

Die EU hat diese Maßnahmen ergriffen, weil Gebäude für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Durch bessere Dämmung und moderne Heizsysteme kann der Energiebedarf erheblich gesenkt werden. Die Pläne sind fast abgeschlossen und müssen nun formal vom Parlament und den EU-Staaten gebilligt werden, was als sehr wahrscheinlich gilt.

Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Beitrag des Immobiliensektors zur Erreichung der Klimaziele der EU zu maximieren. Während Hausbesitzer vor einem individuellen Sanierungszwang geschützt sind, sollten sie dennoch überlegen, wie sie ihre Immobilien energieeffizienter gestalten können, um langfristig von den Einsparungen und den positiven Auswirkungen auf die Umwelt zu profitieren. Auch potenzielle Immobilienkäufer sollten diese Entwicklungen im Auge behalten, da sie Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Preise haben könnten.

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